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Wiener Kongress

Der Wiener Kongress (18. September 1814 bis 9. Juni 1815) beendete die über 20-jährige Periode der Revolutionskriege mit ihren sechs Koalitionskriegen und ordnete unter Führung der vier Siegermächte Österreich, Preussen, Russland und Grossbritannien sowie später auch Frankreich die Verhältnisse in Europa neu. Er leitete das Zeitalter der Restauration ein.

Die Schweiz war als ehemaliger französischer Vasallenstaat ein Verhandlungsobjekt des Wiener Kongresses. Die in sich zerstrittene Eidgenossenschaft hatte nach der Aufhebung der Mediationsverfassung gerade noch rechtzeitig am 9. September 1814 auf Druck der Grossmächte den Bundesvertrag beschlossen. Bereits drei Tage später entsandte die Tagsatzung eine dreiköpfige Delegation nach Wien, die aus dem Zürcher Hans von Reinhard als Leiter, dem restaurativ gesinnten Patrizier Jean de Montenach aus Freiburg und dem gemässigten Johann Heinrich Wieland aus Basel bestand. Daneben vertraten weitere Gesandte Kantone, Städte und Gebietskörperschaften mit zum Teil gegenläufigen Interessen. Sie boten dem Kongress das Bild einer zerrissenen Eidgenossenschaft.

Schnupftabakdose mit integriertem Musikautomaten für Jacob Gobat, 1815 (Bernisches Historisches Museum).
Schnupftabakdose mit integriertem Musikautomaten für Jacob Gobat, 1815 (Bernisches Historisches Museum). […]

Der Kongress setzte für die Behandlung der Schweizer Angelegenheit ein sechsköpfiges Komitee ein, dem Kenner der Schweizer Verhältnisse wie der österreichische Diplomat und ehemalige Basler Domherr Johann Philipp Nepomuk von Wessenberg (Vorsitzender), der Brite Stratford Canning und Ioannes Antonios Kapodistrias als Vertreter des Zaren angehörten. Die beiden Letzteren hatten schon 1813-1814 als Gesandte in der Schweiz mit diplomatischem Druck für das Zustandekommen des Bundesvertrags gesorgt. Die Vertreter der Grossmächte verfolgten ihre eigenen Interessen und strebten neben der inneren Befriedung der Schweiz nach den Erfahrungen der Koalitionskriege vor allem die Schaffung eines neutralen, militärisch gestärkten Pufferstaats zwischen den Grossmächten Frankreich und Österreich an. Nach der überraschenden Rückkehr Napoleons von Elba Anfang März 1815 wurde am 20. März in aller Eile die Erklärung über die Angelegenheiten der Schweiz beschlossen (von der Tagsatzung am 27. Mai 1815 ratifiziert), die am 8. Juni 1815 als Artikel 74-85 und 91-92 in die Wiener Kongressakte Eingang fand (von der Tagsatzung am 12. August 1815 ratifiziert).

Die Erklärung vom 20. März stellte fest, dass die immerwährende Neutralität der Schweiz im Interesse der europäischen Staaten liege. Der Wiener Kongress garantierte die Integrität der 19 Kantone der Mediationszeit. Die ehemaligen zugewandten Orte Wallis, Genf (mit savoyischem Gebiet vergrössert) und das preussische Fürstentum Neuenburg wurden von Frankreich gelöst und als Kantone der Schweiz angegliedert. Das französisch besetzte ehemalige Fürstbistum Basel einschliesslich der Stadt Biel fiel an den Kanton Bern mit Ausnahme des Birsecks und von Lignières, die zu Basel bzw. Neuenburg kamen, und erhielt politische und religiöse Garantien (Vereinigungsurkunden). Das Dappental gelangte an den Kanton Waadt. Die neuen Kantone Aargau, Waadt, Tessin und St. Gallen hatten die alten Kantone für den Verlust derer vorrevolutionären Herrschaftsrechte zu entschädigen. Hochsavoyen wurde neutralisiert. Dem enteigneten Fürstabt von St. Gallen und seinen Beamten sowie dem Fürstbischof von Basel und seinen Domherren wurden Pensionen zugesprochen. Schliesslich ordnete die Erklärung eine allgemeine Amnestie für politische Verurteilte an.

Abgeschlossen wurde die Neuordnung der Schweiz aber erst nach Napoleons Niederlage bei Waterloo. Im Zweiten Pariser Frieden vom 20. November 1815 garantierten die Grossmächte unter anderem die immerwährende Neutralität der Schweiz und die Unverletzlichkeit ihres Gebiets. Ausserdem erhielt Genf aus vorher französischem Territorium einen Korridor am nördlichen Genferseeufer, der die direkte Landverbindung in die Eidgenossenschaft gewährleistete, sowie eine zollfreie Zone im Pays de Gex.

Grenzverläufe nach dem Wiener Kongress 1815
Grenzverläufe nach dem Wiener Kongress 1815 […]

Zahlreiche territoriale Wünsche der Tagsatzung und einzelner Kantone wurden hingegen nicht realisiert: So gewannen die restaurativen alten Kantone ihre früheren Territorien nicht mehr zurück. Bern verlor definitiv die Waadt und den Aargau, Uri die Leventina, Schwyz und Glarus Uznach, Gaster und Sargans. Auch wurden weder ein Kanton Fürstbistum Basel (Jura) noch ein Kanton Biel geschaffen. Das Veltlin, Chiavenna und Bormio sowie Campione verblieben beim Lombardo-Venezianischen Königreich, Konstanz blieb badisch und das Schaffhauser Kantonsgebiet wurde nicht durch eine Eingliederung badischer Nachbardörfer abgerundet. 1815 wurden die bis heute gültige Landesgrenze sowie die Kantonsgrenzen festgelegt – mit Ausnahme des schliesslich 1979 doch noch gebildeten Kanton Jura. Die Erklärung der immerwährenden Neutralität sollte in Zukunft den aussenpolitischen Rahmen der Schweiz bilden.

Quellen und Literatur

  • HbSG, 882-885
  • M. Jorio, Der Untergang des Fürstbistums Basel (1792-1815), 1982, 180-194
  • P. Bührer, «Die Frage der geistl. Fürstentümer St. Gallen und Basel auf dem Wiener Kongress, 1814-15», in Rorschacher Njbl. 86, 1996, 21-34
  • P. Widmer, «Charles Pictet de Rochemont», in Schweizer Aussenpolitik und Diplomatie, 2003, 36-95
  • F. Walter, Histoire de la Suisse 3, 2010, 104-112
Weblinks
Normdateien
VIAF

Zitiervorschlag

Marco Jorio: "Wiener Kongress", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 03.02.2015. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008922/2015-02-03/, konsultiert am 17.04.2024.